Steuern
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer in Deutschland. Sie bringt dem Staat die meisten Einnahmen und wird sowohl von Arbeitnehmer als auch von Selbständigen bezahlt. Damit betrifft sie fast alle Menschen. Es gibt sieben verschiedene Einkünfte, auf die Sie Einkommensteuer zahlen müssen. Das sind Einkünfte aus
- selbständiger Arbeit
- nichtselbständiger Arbeit
- Gewerbebetrieben
- Land- und Forstwirtschaft
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sowie sonstige im Einkommensteuergesetz genannte Einkünfte, zum Beispiel Renten.
Auf manche Einnahmen müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Dazu zählen unter anderem das Elterngeld, Arbeitslosengeld, BAföG oder Stipendien. Gleiches gilt, wenn Sie einen Mini-Job haben oder Ihr Einkommen unter dem sogenannten Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr neu angepasst und liegt aktuell bei 9.984 Euro (Stand: 2022). Liegt Ihr Einkommen unter diesem Betrag, müssen Sie keine Einkommensteuer bezahlen. Ansonsten gilt aber: Jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz hat und Geld verdient, muss Einkommensteuer zahlen.
Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Sind Sie Arbeitnehmer, zahlen Sie Lohnsteuer. Das besondere an der Lohnsteuer ist ihre Erhebungsform, denn sie wird automatisch durch Ihren Arbeitgeber von Ihrem Gehalt abgezogen und an das zuständige Finanzamt überwiesen. Dabei werden Steuerfreibeträge und Ihr Familienstand durch die verschiedenen Steuerklassen direkt mitberücksichtigt. Je nachdem, ob Sie verheiratet, ledig, verwitwet oder alleinerziehend sind, zahlen Sie unterschiedlich hohe Steuern.
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die verschiedene Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern einziehen. Für die großen christlichen Kirchen in Deutschland ist sie die Haupteinnahmequelle. Kirchensteuer müssen Sie bezahlen, wenn Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, die die Kirchensteuer erheben darf und Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ihre Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
Die Steuererklärung bezieht sich auf die für Sie wichtigste Steuer: die Einkommensteuer. Diese Steuer zahlen Sie auf das Geld, das Sie über das Jahr verdienen. Das kann Ihr Lohn als Angestellter sein, Ihr Einkommen, das sie als Selbstständiger verdienen, aber zum Beispiel auch die Zinsen, die Sie für Ihr Erspartes bekommen oder Mieteinnahmen.
Ihre Steuererklärung reichen Sie einmal im Jahr beim Finanzamt ein. Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn Sie angestellt sind, zieht Ihr Arbeitgeber die fällige Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer von Ihrem Gehalt ab und überweist diese direkt an das Finanzamt. In diesem Fall müssen Sie meistens keine Steuererklärung abgeben. Aber auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, kann sich der Aufwand lohnen, weil das Finanzamt möglicherweise zu viel Geld von Ihnen bekommen hat. Das können Sie sich mit der Einkommensteuererklärung zurückholen.
Wenn Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind oder in Deutschland Steuern zahlen müssen, bekommen Sie eine Steueridentifikationsnummer. Das ist eine elfstellige Nummer, die Ihnen individuell zugeteilt wird und Ihr Leben lang gültig bleibt. Neugeborene bekommen eine eigene Identifikationsnummer kurz nach der Geburt.
Die Steueridentifikationsnummer soll die Kommunikation mit dem Finanzamt erleichtern. Wann immer Sie dem Finanzamt zum Beispiel etwas mitteilen oder Anträge stellen, geben Sie die Identifikationsnummer an. Sie brauchen die Nummer auch für Ihre Steuererklärung. Manchmal fragen auch Arbeitgeber, das Arbeitsamt oder die Krankenkasse nach der Steueridentifikationsnummer.
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, haben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer per Post bekommen. Wenn Sie die Nummer vergessen haben, finden Sie diese zum Beispiel auf Ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung oder dem Steuerbescheid. Ansonsten können Sie Ihre Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern per Formular abfragen.
Wer als Angestellter arbeitet, wird in Lohnsteuerklassen eingestuft. Die Steuerklassen helfen Ihrem Arbeitgeber dabei, Ihre Lohnsteuer zu berechnen. Von der Einteilung in eine Steuerklasse hängt ab, wie viel Geld Sie monatlich netto ausgezahlt bekommen und wie viel Geld direkt an das Finanzamt geht. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen. Das Finanzamt teilt Sie einer Steuerklasse zu.
Welcher Steuerklasse Sie zugeordnet werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Steuerklasse I: Sie gilt für Alleinstehende. Darunter fallen also alle Arbeitnehmer, die ledig oder geschieden sind, die getrennt leben oder verwitwet (Ausnahme s. Steuerklasse III) sind.
Steuerklasse II: In diese Klasse werden Alleinerziehende eingeordnet, wenn sie mit Ihrem Kind gemeinsam in einer Wohnung leben, unverheiratet sind, ihnen der Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht und sie nicht in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen leben. In Steuerklasse II kommen Sie nur, wenn Sie schon im Vorjahr in diese Steuerklasse einsortiert waren. Wenn nicht, müssen Sie diese Steuerklasse beim Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ beantragen.
Steuerklasse III: Sie gilt für Verwitwete (im Jahr des Todes und im Folgejahr). Verheiratete Paare wählen diese Steuerklasse, wenn der oder die Partner*in nicht arbeitet oder deutlich weniger verdient. Der die*der Partner*in wird dann automatisch in Steuerklasse V eingeordnet.
Steuerklasse IV: Standard-Steuerklasse für Verheiratete/gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Heiraten Sie, werden Sie automatisch Steuerklasse IV zugeteilt. Sie lohnt sich, wenn Ehe- oder Lebenspartner ungefähr gleich viel verdienen.
Steuerklasse V: Wenn bei verheirateten Paaren die*der besserverdienende Partner*in in Steuerklasse III eingeordnet ist, wird die*der weniger verdienende Partner*in in Steuerklasse V eingestuft.
Steuerklasse VI: Haben Sie neben Ihrem Job weitere Nebenjobs, werden Sie dieser Steuerklasse zugeteilt.
Ändern sich Ihre Lebensumstände, ändert sich unter Umständen auch die Steuerklasse. Die Steuerklasse wird angepasst, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen oder sich scheiden lassen, wenn Ihr Ehepartner stirbt, wenn Sie alleinerziehend ein Kind bekommen, wenn Sie neben Ihrem Hauptberuf einen Nebenjob annehmen und wenn Sie heiraten.
Sind Sie verheiratet, gilt für Sie eine Besonderheit. In diesem Fall dürfen Sie zwischen den Steuerklassen wählen und können dadurch Steuern sparen. Das kann sich zum Beispiel lohnen, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Welche Kombinationen sich für Sie lohnen können, können Ihnen Steuerberater*innen oder ein Lohnsteuerhilfeverein sagen. Einen ersten Überblick und einen Steuerklassenrechner finden Sie auf der Website des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.. Das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ für einen Wechsel Ihrer Steuerklasse finden Sie online. Sie müssen den Antrag ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Beachten Sie, dass Sie die Steuerklasse in der Regel nur einmal im Jahr wechseln können – spätestens bis zum 30. November.
Bitte beachten Sie: Selbstständige bezahlen keine Lohn-, sondern Einkommenssteuer. Sie werden deshalb auch nicht in Lohnsteuerklassen eingeteilt. Sind Sie selbstständig, können die Steuerklassen allerdings relevant für Sie werden, wenn Ihr Ehepartner als Angestellter arbeitet.
Sozialversicherungen
Deutschland hat ein gutes Sozialversicherungssystem, das alle Versicherten gegen die Risiken von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Betriebsunfälle und im Alter absichert. Die Regeln und Bestimmungen dazu werden vom Staat festgelegt und kontrolliert. Die Leistungen werden von den sogenannten Sozialversicherungsträgern umgesetzt. Das sind die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaft, das Arbeitsamt und die Deutsche Rentenversicherung.
Alle Personen, die in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt sind und mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, müssen Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind (450 € -Job und ab 1. Okober 2022 520 €), sind Sie von der Sozialversicherung befreit. Selbständige können sich freiwillig absichern.
Bitte beachten Sie: Alle Menschen in Deutschland müssen Mitglied einer Krankenkasse sein. Unabhängig davon, ob sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder nicht.
Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Säulen:
- Krankenversicherung: Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten bei Erkrankungen und Schwangerschaft.
- Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie pflegebedürftig werden.
- Unfallversicherung: Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie einen Arbeitsunfall haben oder an einer Berufskrankheit erkranken.
- Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenversicherung sichert Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie arbeitslos werden.
- Rentenversicherung: Die Rentenversicherung zahlt Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie aufgrund Ihres Alters oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten können.
Bei der Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Sie automatisch versichert. Dort haben Sie keine Auswahlmöglichkeit. Bei der Krankenversicherung können Sie aus einer Vielzahl von Krankenkassen auswählen.
Die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden zur Hälfte von Ihnen und zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Die Unfallversicherung bezahlt Ihr Arbeitgeber allein.
Die Höhe Ihrer Beiträge sind abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Jeder Sozialversicherungsträger bekommt einen bestimmten Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens. Die Höhe dieses Prozentsatzes wird regelmäßig angepasst.
Bitte beachten Sie: Sie müssen sich nicht um die Zahlung der Beiträge kümmern. Ihr Arbeitgeber zieht Ihren Anteil direkt von Ihrem Bruttolohn ab und überweist das Geld zusammen mit seinem Anteil direkt an die Sozialversicherungsträger.
Wenn Sie Ihren ersten sozialversicherungspflichtigen Job in Deutschland beginnen, bekommen Sie einen sogenannten „Sozialversicherungsausweis“. In diesem Ausweis steht Ihr Name und Ihre Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer bleibt Ihr Leben lang gültig. Wenn Sie einen neuen Job beginnen, müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer Ihrem Arbeitgeber mitteilen.
Wenn Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verloren haben, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Ersatz beantragen.